Arbeitsgemeinschaft der
Parlaments- und Behördenbibliotheken

Stellungnahme zum Beschluss des Standardisierungsausschusses bei der Deutschen Bibliothek, einen Umstieg von den deutschen auf internationale Regelwerke und Formate (AACR und MARC) anzustreben

Übergreifende Informationsseite der Universitätsbibliothek Augsburg zu dem Thema Umstellung von RAK auf AACR

Die unterzeichneten Arbeitsgemeinschaften zeigen sich besonders besorgt über die Art einer derartigen Entscheidungsfindung, welche die Aufgabenstellungen der verschiedenen Bibliothekstypen nicht einbezieht, die Interessen der Spezialbibliotheken nicht berücksichtigt, keine ergebnisoffene Diskussion führt und die Bibliotheken vor vollendete Tatsachen stellt. Eine zukunftsfähige Weiterentwicklung eines Katalogisierungsregelwerk müsste nicht nur auf das Retrieval in Online-Katalogen und Dokumentenmanagment-Systemen abheben, Schnittstellen zu weitergehenden r ihre Sacharbeit noch ihre Dienstleistung effizienter macht, zu konzentrieren.

Aus Sicht unserer Arbeitsgemeinschaften ist die weltweite Vereinheitlichung bibliothekarischer Standards nur dann wissenschaftspolitisch vertretbar und bibliothekarisch wünschenswert, wenn die regionalen und fachlichen Differenzierungen nicht verloren gehen, die für die Optimierung der Dienstleistungen unserer Spezialbibliotheken unabdingbar sind.

Eine Regelwerksumstellung produziert Kosten und bindet Kapazitäten, die für andere Zwecke dringend benötigt werden. Da für unsere Spezialbibliotheken die Katalogisierung nur eine untergeordnete, rein funktionale Aufgabe ist, die Arbeitskraft hingegen auf die wesentlichen Aufgaben konzentriert werden muss, die unsere Spezialbibliotheken ausmachen (vor allem die zeit- und arbeitsplatznahe Informationsbereitstellung, Informationsvermittlung bis hin zu persönlichen Beratungsgesprächen), ist zusätzlicher Aufwand auf diesem Gebiet besonders kritisch zu würdigen. Er ist gegenüber unseren Bibliotheksträgern nur dann zu rechtfertigen, wenn dem ein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Dies ist aus unserer Sicht weder für unsere Bibliotheken noch für deren Benutzer der Fall.
Da die institutionellen Träger unserer Spezialbibliotheken angesichts des fehlenden Nutzens kaum von Sonderaufwendungen finanzieller oder personeller Art zu überzeugen sein werden, ist davon ausgehen, dass mit der in dieser Form vorgesehenen Regelwerksumstellung bei einer großen Zahl der Spezialbibliotheken keine Umstellung erfolgen wird und somit in Zukunft die gerade sehr mühsam erreichte und weitgehende einheitliche Anwendung von Katalogisierungsregeln nicht mehr existieren wird.

Wir appellieren daher an die Beteiligten, den Umstieg auf AACR zurückzustellen und die Regelwerksarbeit zukunftsorientiert an oben skizzierten Anforderungen bibliothekarischer Praxis zu orientieren, dabei die Bedürfnisse der Spezialbibliotheken einzubeziehen und die Frage der Implementation von Regelwerksänderungen besonders sorgfältig zu bedenken.

  • Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen (AjBD)
  • Arbeitsgemeinschaft katholisch-theologischer Bibliotheken (AKThB)
  • Arbeitsgemeinschaft der Kunst- und Museumsbibliotheken (AKMB)
  • Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken (APBB)
  • Verband kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche (AABevK)

Anlässlich eines Arbeitstreffens am 10.4.2002 in Augsburg haben die Vorstände der Arbeitsgemeinschaften, die insgesamt ca. 1300 Spezialbibliotheken in Deutschland vertreten, diese Resolution zur geplanten Umstellung von RAK auf AACR verabschiedet.