{"id":25,"date":"2011-06-28T15:41:51","date_gmt":"2011-06-28T14:41:51","guid":{"rendered":"http:\/\/apbbbib.wordpress.com\/?page_id=25"},"modified":"2024-06-19T13:15:34","modified_gmt":"2024-06-19T12:15:34","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.apbb.de\/weblog\/?page_id=25","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Satzung, zuletzt ge\u00e4ndert durch die Mitgliederversammlung am 05.Juni.2024<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 1 Rechtsnatur der Arbeitsgemeinschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die \u201eArbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Beh\u00f6rdenbibliotheken\u201c ist ein Zusammenschluss der an ihrer Zielsetzung interessierten Bibliotheken, Dokumentationsstellen und nat\u00fcrlichen Personen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Sie hat die Rechtsform eines nichteingetragenen Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 2<\/strong><strong>&nbsp;Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 der Satzung ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (\u00a7\u00a7 51ff. AO). Sie ist selbstlos t\u00e4tig. Ihre T\u00e4tigkeit ist nicht auf einen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb gerichtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Die Mittel des Vereins sind ausschlie\u00dflich zu satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecken zu verwenden. Eine Gewinnaussch\u00fcttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>&nbsp;\u00a7 3 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es, die Zusammenarbeit der Parlaments- und Beh\u00f6rdenbibliotheken und Dokumentationsstellen zu f\u00f6rdern und zu unterst\u00fctzen. Daraus entstehende Synergien sollen den jeweiligen Einrichtungen die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erleichtern, sowie deren Weiterentwicklung f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Zur Erf\u00fcllung dieses Zwecks wird sie &#8211; im Rahmen verf\u00fcgbarer Kapazit\u00e4ten &#8211; alles tun, was f\u00fcr das Bibliotheks- und Dokumentationswesen des Bundes, der L\u00e4nder, der Gemeinden und K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts f\u00f6rderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Zur Erf\u00fcllung des in Abs. (1) genannten Zwecks ver\u00f6ffentlicht die Arbeitsgemeinschaft eigene Arbeitsergebnisse und Fachbeitr\u00e4ge in geeigneter Form<strong>.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Sie pflegt Verbindungen zu den bibliothekarischen Fachverb\u00e4nden sowie sonstigen Vereinen, Verb\u00e4nden und Stellen, deren eigene Zielsetzung oder Bestimmung dem Zwecke der Arbeitsgemeinschaft nahestehen oder zugutekommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(5) Sie veranstaltet Arbeits- und Fortbildungstagungen mit Themenschwerpunkten aus den Arbeits- und Interessensgebieten der Parlaments- und Beh\u00f6rdenbibliotheken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(6) Die Arbeitsgemeinschaft will dar\u00fcber hinaus allen Dienststellen des Bundes, der L\u00e4nder, Gemeinden und K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts in Bibliotheksfragen beratend zur Seite stehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 4 Zugeh\u00f6rigkeit zur Arbeitsgemeinschaft<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Zugeh\u00f6rigkeit zur Arbeitsgemeinschaft kann formlos, schriftlich beim Vorsitzenden\/der Vorsitzenden der APBB beantragt werden. Eine Mitgliedschaft steht Bibliotheken, sowie Informations- und Dokumentationsstellen jeglicher Tr\u00e4gerschaft und Personen offen, sofern diese von den zust\u00e4ndigen \u00c4mtern f\u00fcr Verfassungsschutz nicht als verfassungsfeindlich eingestuft werden. Im Zweifelsfall ber\u00e4t der Vorstand \u00fcber die Aufnahme eines neuen Mitglieds.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Die Mitglieder entrichten einen j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag, dessen H\u00f6he die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes beschlie\u00dft. Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Bezahlung des Abonnements der Publikationen abgegolten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gek\u00fcndigt werden. Bei organisatorischer Aufl\u00f6sung einer Bibliothek endet die Mitgliedschaft sofort.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Beitrag nach der 2. Mahnung nicht bezahlt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(5) Eine Mitgliedschaft von Bibliotheken, sowie Informations- und Dokumentationsstellen jeglicher Tr\u00e4gerschaft und nat\u00fcrlichen Personen erlischt, sofern diese von den zust\u00e4ndigen \u00c4mtern f\u00fcr Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 5 Vertretung der Arbeitsgemeinschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Arbeitsgemeinschaft wird durch einen Vorstand vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Innerhalb des Vorstands f\u00fchrt eine Vorsitzende\/ ein Vorsitzender die laufenden Gesch\u00e4fte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Die\/der Vorsitzende wird von einer Stellvertreterin\/ einem Stellvertreter vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Beschl\u00fcsse werden in einfacher Mehrheit im Vorstand gefasst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 6<\/strong><strong>&nbsp;Aufgaben des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der Vorstand hat alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Zwecks der Arbeitsgemeinschaft erforderlich sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Der Vorstand hat insbesondere,<br \/>a) Publikationen in geeigneter Form herauszubringen,<br \/>b) f\u00fcr die Vorbereitung der j\u00e4hrlichen Mitgliederversammlung zu sorgen, deren Programm festzusetzen sowie Tagungsort und -zeit zu bestimmen. Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf virtuell durchgef\u00fchrt werden.<br \/>c) einmal j\u00e4hrlich einen schriftlichen T\u00e4tigkeitsbericht zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Der Vorstand hat mindestens einmal im Jahr zusammenzutreten. \u00dcber die Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Der Vorstand wird von der\/ dem Vorsitzenden einberufen. Die Einladung soll m\u00f6glichst 4 Wochen vorher erfolgen. Der Vorstand ist vom Vorsitzenden auch dann einzuberufen, wenn ein Drittel der Vorstandsmitglieder es unter Abgabe von Gr\u00fcnden verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>&nbsp;\u00a7 7<\/strong><strong>&nbsp;Zusammensetzung des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der Vorstand besteht aus h\u00f6chstens 15 Personen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend der Dauer seiner Amtszeit aus, so kann der Vorstand ein Mitglied bis zur n\u00e4chsten Vorstandswahl selbst erg\u00e4nzen. Ein derartiger Beschluss muss durch die n\u00e4chste Mitgliederversammlung genehmigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn ein Drittel seiner Mitglieder anwesend ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 8<\/strong><strong>&nbsp;Wahl des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Vorstandsmitglieder werden f\u00fcr 2 Jahre gew\u00e4hlt. Ihre Amtszeit endet mit der Wahl des neuen Vorstands auf der Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist statthaft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Kandidatinnen und Kandidaten f\u00fcr den Vorstand werden von den Mitgliedern des bisherigen Vorstands und\/ oder durch Vertreter der institutionellen Mitglieder durch schriftliche Benennung bis sp\u00e4testens 1 Monat vor der j\u00e4hrlichen Mitgliederversammlung vorgeschlagen.&nbsp;Einzelpersonen melden ihre Kandidatur schriftlich beim Vorstand an.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) a) Wenn die Zahl der Kandidatenvorschl\u00e4ge aus den Reihen der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcnfzehn nicht \u00fcbersteigt, wird eine Abstimmung \u00fcber die Liste durchgef\u00fchrt, die sich aus den termingerecht eingegangenen Vorschl\u00e4gen ergibt.<br \/>b) Falls bei der Listenwahl die Liste keine Mehrheit in der Mitgliederversammlung finden sollte, findet eine Einzelabstimmung \u00fcber jede(n) Kandidaten\/ Kandidatin statt. Nicht gew\u00e4hlt sind dabei diejenigen, die von allen abgegebenen Stimmen jeweils 50% Nein-Stimmen auf sich vereinigen.<br \/>a) Falls mehr als 15 Vorschl\u00e4ge eingegangen sein sollten, wird eine schriftliche Abstimmung \u00fcber die einzelnen Personen durchgef\u00fchrt. Jede Mitgliedsbibliothek erh\u00e4lt 15 Stimmen. Kumulieren ist nicht zul\u00e4ssig. Gew\u00e4hlt sind die 15 Kandidatinnen\/ Kandidaten mit den meisten Stimmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 9<\/strong><strong>&nbsp;Bestellung von Vorsitzendem, Schriftf\u00fchrer und Kassenwart<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die\/der Vorsitzende und die\/ der stellvertretende Vorsitzende werden vom Vorstand gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Schriftf\u00fchrerin\/ Schriftf\u00fchrer und Kassenwartin\/ Kassenwart werden von der\/dem Vorsitzenden ernannt. Beide brauchen nicht dem Vorstand entnommen zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 10&nbsp;Aufgaben der Schriftf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Zu den Aufgaben der Schriftf\u00fchrung geh\u00f6ren vor allen Dingen: Versand von Schreiben an Mitglieder, Mitgliederverwaltung, Pflege einer Homepage und sonstiger Kommunikationskan\u00e4le. Diese Aufgaben k\u00f6nnen von unterschiedlichen Personen wahrgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Die Protokollf\u00fchrung bei den Vorstandssitzungen und den j\u00e4hrlichen Mitgliederversammlungen wird von den Vorstandsmitgliedern im Wechsel \u00fcbernommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 11&nbsp;Aufgaben des Kassenwartes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Kassenwartin\/ der Kassenwart verwaltet die Gelder der Arbeitsgemeinschaft. Auszahlungen bed\u00fcrfen der Gegenzeichnung der\/des Vorsitzenden oder seiner Stellvertreterin\/ seines Stellvertreters.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) In Vertretung der Kassenwartin\/ des Kassenwartes kann die\/der Vorsitzende oder seine Stellvertreterin\/ sein Stellvertreter Ausgaben im Rahmen der laufenden Gesch\u00e4fte t\u00e4tigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 12&nbsp;Fachaussch\u00fcsse<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorstand kann bei Bedarf besondere Arbeitsgruppen (Fachaussch\u00fcsse) einsetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 13&nbsp;Haushalt<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) \u00dcber die Verwendung der Gelder der Arbeitsgemeinschaft&nbsp; beschlie\u00dft der Vorstand. Die Verwendung soll in erster Linie der Deckung der Unkosten von Publikationen, Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen dienen.<br \/><br \/>(2) Das Haushaltsjahr l\u00e4uft vom 1. Januar&nbsp;bis zum 31. Dezember.<br \/><br \/>(3) Allj\u00e4hrlich hat eine Rechnungs- und Kassenpr\u00fcfung stattzufinden. Die jeweilige Kassenpr\u00fcferin\/ der Kassenpr\u00fcfer ist vom Vorstand zu bestellen. Das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung ist auf der j\u00e4hrlichen Mitgliederversammlung, gegebenenfalls auch in anderen geeigneten Ver\u00f6ffentlichungen der APBB bekanntzumachen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 14&nbsp;Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Aufl\u00f6sung der Arbeitsgemeinschaft kann mit Zweidrittelmehrheit einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Bei Aufl\u00f6sung der Arbeitsgemeinschaft oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das nach Abzug der Verpflichtungen eventuell verbleibende Verm\u00f6gen an den Deutschen Bibliotheksverband (DBV), Sektion 5 Wissenschaftliche Spezialbibliotheken mit der Auflage, es zur F\u00f6rderung der Parlaments- und Beh\u00f6rdenbibliotheken und Dokumentationsstellen in Beh\u00f6rden zu verwenden. <strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 15&nbsp;Ehrenmitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Pers\u00f6nlichkeiten, die sich um die Arbeitsgemeinschaft besonders verdient gemacht haben, kann durch Beschluss des Vorstandes die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 16 Rechtskraft der Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Satzung ist w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung am 05. Juni 2024 in Hamburg durch eine Mehrheit von dreiviertel der abgegebenen Stimmen gebilligt worden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung, zuletzt ge\u00e4ndert durch die Mitgliederversammlung am 05.Juni.2024 \u00a7 1 Rechtsnatur der Arbeitsgemeinschaft (1) Die \u201eArbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Beh\u00f6rdenbibliotheken\u201c ist ein Zusammenschluss der an ihrer Zielsetzung interessierten Bibliotheken, Dokumentationsstellen und nat\u00fcrlichen Personen. (2) Sie hat die Rechtsform eines nichteingetragenen Vereins. \u00a7 2&nbsp;Gemeinn\u00fctzigkeit (1) Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 der Satzung ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (\u00a7\u00a7 51ff. AO). Sie ist selbstlos t\u00e4tig. Ihre T\u00e4tigkeit ist nicht auf einen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb gerichtet. 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